top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 


Adrian Haupt – Haushaltsauflösung & Entrümpelung
 

1. Geltungsbereich
 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Adrian Haupt Haushaltsauflösung & Entrümpelung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.


1.2. Auftraggeber kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
 

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
 

2. Leistungen

 

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen: 


– Haushaltsauflösungen 
– Entrümpelungen 
– Entsorgung von Gegenständen 
– Demontagearbeiten (z. B. Möbel, Küchen) 
– besenreine Übergabe 
– Umzüge und Transportleistungen


2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
 

3. Angebot und Vertragsschluss


3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
 

3.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (mündlich, schriftlich oder in Textform, z. B. per E‑Mail oder Messenger) zustande.
 

3.3. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
 

3.4. Alle Preise gelten grundsätzlich als Pauschalpreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
 

4. Preise und Zahlung
 

4.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
 

4.2. Die Zahlung ist nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme der Leistung sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.


4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder eine Anzahlung zu verlangen.

4.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie pauschale Mahnkosten zu berechnen.
 

5. Leistungsumfang und Mehrkosten
 

5.1. Die Kalkulation des Angebots erfolgt auf Grundlage der Besichtigung und der dabei erkennbaren Gegebenheiten.
 

5.2. Verdeckte oder zusätzliche Abfallmengen, nicht erkennbare Belastungen (z. B. Sondermüll, Bauschutt, Schädlingsbefall) oder sonstiger Mehraufwand können zu Mehrkosten führen.
 

5.3. Entstehende Mehrkosten werden vor ihrer Ausführung nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt; stimmt der Auftraggeber der Anpassung nicht zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten auf den ursprünglich vereinbarten Umfang zu beschränken oder vom Vertrag zurückzutreten.


6. Entsorgung
 

6.1. Die Entsorgung der anfallenden Materialien erfolgt fachgerecht und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, in der Regel nach Materialart getrennt.
 

6.2. Sondermüll (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Asbest, kontaminierte Stoffe) ist im Preis nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
 

6.3. Soweit eine Entsorgung nicht im Eigentum des Auftragnehmers erfolgen soll, bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Entsorgung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vorzunehmen.
 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass 
– der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin gewährleistet ist, 
– erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen (z. B. Halteverbotszone), 
– Strom und ggf. Wasser zur Durchführung der Arbeiten verfügbar sind, 
– ausreichende Park- und Ladezonen in zumutbarer Entfernung bereitstehen.
 

7.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten.
 

7.3. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, kann der Auftragnehmer Ausfall- bzw. Anfahrtskosten verlangen.


8. Verwertbare Gegenstände


8.1. Verwertbare Gegenstände (z. B. Möbel, Geräte, Sammlungen) können nach gesonderter Absprache durch den Auftragnehmer übernommen werden.
 

8.2. Eine Verrechnung mit dem Angebotspreis erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung dokumentiert ist.
 

8.3. Eine automatische Preisreduzierung aufgrund verwertbarer Gegenstände erfolgt nicht.
 

9. Ankauf von Gegenständen
 

9.1. Ein Ankauf von Gegenständen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
 

9.2. Mit Zahlung des vereinbarten Ankaufspreises gehen die betreffenden Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über.
 

9.3. Der Ankauf erfolgt im Ist‑Zustand („wie gesehen“) unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig und insbesondere keine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird.
 

10. Eigentumsverhältnisse und zurückgelassene Gegenstände
 

10.1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verfügung über sämtliche in den zu räumenden Räumen befindlichen Gegenstände berechtigt ist.
 

10.2. Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, hochwertige Technik, persönliche Dokumente) sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu entfernen; der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Hausrat hierauf gezielt zu durchsuchen.
 

10.3. Offensichtlich zurückgelassene oder herrenlose Gegenstände darf der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen entsorgen oder verwerten.
 

11. Termine
 

11.1. Ausführungs- und Räumungstermine sowie Umzugs‑ und Transporttermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
 

11.2. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Witterung, Verkehrslage, Krankheit, höhere Gewalt) bleiben vorbehalten; hieraus kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten.
 

11.3. Vereinbarte Termine, die vom Auftraggeber kurzfristig storniert werden, können mit einer angemessenen Ausfallpauschale berechnet werden, sofern kein wichtiger Grund nachgewiesen wird.
 

12. Haftung
 

12.1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
 

12.2. Für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
 

12.3. Für Schäden an bereits beschädigten, instabilen oder minderwertigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
 

12.4. Übliche Gebrauchsspuren oder unvermeidbare Beschädigungen im Rahmen von Demontage‑, Räumungs‑, Umzugs‑, Transport‑ oder Entsorgungsarbeiten (z. B. Bohrlöcher, Druckstellen, leichte Kratzer) gelten nicht als Schaden.
 

12.5. Bei Umzügen und Transportleistungen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden; die sichere Verpackung und Kennzeichnung besonders empfindlicher oder wertvoller Gegenstände obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
 

12.6. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
 

13. Abnahme und Reklamation
 

13.1. Die Leistung gilt als abgenommen, sobald die Arbeiten abgeschlossen und das Objekt dem Auftraggeber zur Besichtigung übergeben wurde oder der Auftraggeber das Objekt wieder in Besitz nimmt.
 

13.2. Etwaige Mängel oder Reklamationen sind vom Auftraggeber möglichst unmittelbar bei Abnahme, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme, mitzuteilen.
 

13.3. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung; schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
 

14. Widerruf bei Verbrauchern
 

14.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und kommt der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
 

14.2. Der Auftragnehmer kann mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen; der Verbraucher bestätigt dabei seine Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
 

14.3. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
 

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

15.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Augsburg, Bayern).
 

15.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung über AGB ist unzulässig.
 

16. Schlussbestimmungen
 

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

16.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Gültig ab: 17. März 2026

bottom of page